Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Jobcenter Heidelberg ist bemüht, ihr Internetangebot in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.jobs-jobcenter-heidelberg.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseiten sind grundsätzlich bis auf die unter Punkt 2 genannten Seiten mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Angabe des Prüfstandards: WCAG 2.1 Level AA
Nicht barrierefreie Inhalte
Die Seite wurde vollständig barrierefrei gestaltet.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 08.05.2024 erstellt und beruht auf Selbstüberprüfung. Die Online-Redaktion steht in Austausch mit der kommunalen Behindertenbeauftragten.
Die Erklärung wurde zuletzt am 08.05.2024 überprüft.
Die Erklärung wurde zuletzt am 20.06.2024 überprüft.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse jobcenter-heidelberg.kundenreaktion@jobcenter-ge.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.
Veronika Beyer
Tel.: (06221) 9159 181
Mail: jobcenter-heidelberg.fachkraft@jobcenter-ge.de
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.